Informationen
Terminabsagen und Nichterscheinen
Werden Termine nicht fristgerecht abgesagt oder erfolgt kein Erscheinen zu vereinbarten Terminen, wird auf Grundlage des § 615 BGB eine Ausfallgebühr gestellt (Bestellpraxis). Termine sind pünktlich wahrzunehmen. Bei verspätetem Erscheinen kann die Behandlung nicht mehr durchgeführt werden und wird privat in Rechnung gestellt.
Versicherte einer gesetzl. Krankenkasse müssen nach § 32 SGB V eine Zuzahlung zu den Kosten ihrer Behandlung leisten. Diese setzt sich aus 10 % des Rezeptwertes, sowie aus einer Rezeptgebühr in Höhe von 10 € zusammen und ist bei jeder Heilmittelverordnung fällig. Den Betrag der Zuzahlung bezahlen Sie bar oder mit Karte (EC) an der Rezeption spätestens bei der 2. Behandlung (je Verordnung).
Private Krankenversicherung und Selbstzahler: Preisliste
Der Erstattungsanspruch des Patienten/der Patientin durch die private Krankenversicherung (PKV) richtet sich nach dem zwischen Ihnen und Ihrer PKV vereinbarten Tarif bzw. Versicherungsvertrag. Aus diesem Grund können wir Ihnen keine Auskünfte zur Höhe möglicher Erstattungen geben. Wir bitten Sie vorab zu klären in welcher Höhe die verordneten Leistungen von ihrer Krankenkasse erstattet werden.
Unsere Kostenübersicht richtet sich an Privatversicherte und Selbstzahler. Dabei kann die Leistung bei schon bestehenden Beschwerden oder als präventive Maßnahme erworben werden.
Selbstverständlich können Sie alle Leistungen auch als Gutscheine bei uns an der Rezeption kaufen.